Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (Inhouse)

Der „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ ist sowohl im SGB VIII als auch im Thüringer Schulgesetz verankert.

Zudem gibt das Bundeskinderschutzgesetz diesem seit 2012 eine neue Bedeutung hinsichtlich der Berufsgeheimnisträger*innen und Personen, die beruflichen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben.

Diese Fortbildung bieten wir als Basisfortbildung im Kinderschutz und hier im speziellen für Jugendämter wie weitere Institutionen als Inhouse-Angebot.

Sie richtet sich an Mitarbeiter*innen in Kindertagesstätten, Horten, Schulen sowie in der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Hier  fehlt es häufig an den notwendigen Wissen und Kompetenzen, um Kindeswohlgefährdung zu erkennen. Wie Sie Risiken richtig abschätzen, die notwendigen Handlungsschritte einleiten und was das Bundeskinderschutzgesetz mit sich bringt, lernen Sie in unserer Fortbildung.