Kooperation zwischen Anspruch und Wirklichkeit: Kinder- und Jugendhilfe und Gesundheitswesen im Kinderschutz

Fachkongress Leipzig I 25.-26. Juni 2026

In den fachpolitischen Debatten der letzten Jahre hat sich Kooperation zu einer Art Leitformel gelingenden Kinderschutzes herauskristallisiert. In zahlreichen Gesetzesvorhaben wie dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) und dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) wird eine starke Verantwortungsgemeinschaft und der Bedarf eines engeren Zusammenwirkens, insbesondere zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und Ärzt*innen sowie Angehörigen anderer Heilberufe als eine Voraussetzung, das Wohl des Kindes und die Wahrung seiner Rechte in den Mittelpunkt zu stellen, betont.

In der konkreten Fallpraxis hingegen wird deutlich, dass die Kooperation im Aufgabenfeld des Kinderschutzes nicht selbstverständlich ist und Aufgaben und Verständnisse unterschiedlicher Berufsgruppen mitunter aufeinander prallen statt zu harmonieren. Auch Forschungen belegen bislang in nur geringem Maße positive Effekte kooperativen Zusammenwirkens im Kinderschutzprozess. Für die beteiligten Kinder und ihre Familien ist es jedoch von erheblicher Bedeutung, wie vertrauensvoll und professionell die Arbeit mit den einzelnen Verantwortlichen, aber auch ihre Zusammenarbeit untereinander ist und wie sie als Betroffene in diese einbezogen und an Handlungswegen beteiligt werden.