Medizinischer Kinderschutz
Der Kinderschutzbund Landesverband Thüringen e.V. gestaltet seit September 2024 gemeinsam mit dem St. Georg Klinikum Eisenach die Thüringer Koordinierungsstelle für medizinischen Kinderschutz.
Das Land Thüringen beschreibt im Gesetzestext §20b ThürKJHAG die Aufgaben an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Medizin. Damit wird ein Beratungsanspruch für Fachkräfte der Medizin und der Jugendhilfe zur Optimierung ihrer Zusammenarbeit gesichert.
Die Koordinierungsstelle unterstützt dies in der Praxis durch Anregungen und Unterstützung zur Entwicklung und Professionalisierung von Kinderschutzgruppen. Ziel ist die Vernetzung der regionalen Kinder- und Jugendhilfe mit Fachkräften aus den medizinischen Bereichen zur Sicherung des Kindeswohls.
Durch die Wahrnehmung und Erfassung von Einzelfällen im medizinischen Kontext werden diese mit der örtlichen Jugendhilfe besprochen und im multiprofessionellen Team Angebote erarbeitet, um das Kindeswohl zu sichern. Dazu bedarf es multiprofessionelle Arbeit und Verständigung. Jede Sicht auf eine möglicherweise gefährdende Situation ist wichtig, um den Kindern und Jugendlichen Schutz und Sicherheit zu bieten.
Die Ergebnisse der Jahresstatistik geben Hinweise auf Veränderungen in der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen. Sie machen die Dunkelziffern von Kindeswohlgefährdung sichtbar.
Die Ergebnisse dieser Statistik sollen bei gesellschaftlichen Veränderungen sowie politischen Prozessen und Planungen Bedarfe abbilden und auf Entscheidungsprozesse zum Kindeswohl Einfluss nehmen. Dafür setzt sich der Kinderschutzbund Landesverband Thüringen e.V. mit der Koordinierungsstelle ein.
Kinderschutzhotline 0800 19 210 00
Ein telefonisches Beratungsangebot für Fachpersonal bei Kinderschutzfragen.
Infos zum Projekt und Materialien finden Sie unter:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)
§ 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)
§ 3 Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz
§ 4 Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung
Die Deutsche Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin (DGKiM) ist die medizinische Fachgesellschaft in Deutschland, die sich auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung aus ärztlicher/medizinischer Perspektive spezialisiert.
Prinzipien im medizinischen Kinderschutz (DGKiM)
Kinderschutz gehört grundsätzlich in den Verantwortungsbereich aller Institutionen & Fachkräfte, die beruflich mit Kindern & Jugendlichen zu tun haben. Medizinischer Kinderschutz bezieht sich auf den Erhalt und/ oder die Wiederherstellung der körperlichen & psychischen Gesundheit der Kinder, bei denen diese gefährdet ist.
Empfehlungen zum Kinderschutz in der Medizin 2.0 (05/2023)
Die Basisstatistik ist eine jährliche, anonyme Erhebung der Koordinierungsstelle für medizinischen Kinderschutz in Thüringen. Sie erfasst alle an Thüringer Kinderkliniken bearbeiteten Fälle mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdung – u. a. Alter und Geschlecht des Kindes, beteiligte Fachbereiche, Form der Gefährdung und eingeleitete Maßnahmen, ohne personenbezogene Daten.
Ziel ist es, verlässliche Daten über den medizinischen Kinderschutz in Thüringen zu gewinnen und damit dessen Weiterentwicklung zu unterstützen.
Kooperationsvereinbarung nach § 73c SGB V
über die Zusammenarbeit von Vertragsärzten/Psychotherapeuten und Jugendämtern für eine verbesserte Versorgung von Kindern und Jugendlichen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Eine insoweit erfahrene Fachkraft ist eine Person mit besonderer Qualifikation und Erfahrung im Kinderschutz, die andere Fachkräfte – etwa Ärztinnen und Ärzte, Lehrkräfte oder Psychologinnen und Psychologen – bei der Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung berät.
Nach § 8a SGB VIII bzw. § 4 KKG besteht für die meldebefugten Berufsgruppen ein Anspruch auf diese Beratung, bevor sie sich – falls erforderlich – an das Jugendamt wenden. Die dafür übermittelten Daten werden vorab pseudonymisiert.
Zusammenarbeit mit der InsoFa für…
- anonymisierte (kollegiale) Fallberatung
- Erkennung gewichtiger Anhaltspunkte
- Abschätzung des Gefährdungsrisikos
- Hilfekonzept/ Schutzplan entwickeln
- Versachlichung
- Unterstützung der Handlungsfähigkeit
- Sensibilisierung für den Elternkontakt (keine Beobachtung von Kindern!)
Qualitätsrahmen für den Einsatz insoweit erfahrener Fachkräfte


Dein Megafon ist die unabhängige Beratungs- und Ombudsstelle der Jugendhilfe in Thüringen. Ombudsstellen informieren, beraten und unterstützen junge Menschen und ihre Familien bei Fragen oder Konflikten mit öffentlichen oder freien Trägern der Jugendhilfe.
Umfangreiches Material, hilfreiche Links und Informationen stellt Ihnen unsere Ansprechpartnerin Frau Kathrin Rudolf gerne auf Anfrage bereit.
Literaturempfehlungen
Allroggen, M., Fegert, J. M., König, E., Rassenhofer, M. & Hoffmann, U. (Hrsg.). (2023): Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt in medizinischen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche (1. Aufl.). Springer Berlin Heidelberg.
Beispiel für ein Schutzkonzept:
Haaker, O., Wermuth, I., & Kwiek, J. (2024): Institutionelles Schutzkonzept: Präventionsleitfaden zum Schutz vor Gewalt, Misshandlung und Missbrauch. Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des LMU Klinikums München.
Umfangreiches Material, hilfreiche Links und Informationen stellt Ihnen unsere Ansprechpartnerin Frau Kathrin Rudolf gerne auf Anfrage bereit.
Kitteltaschenkarten der DGKiM über das Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen NRW
Hämatome
Kindesmisshandlung
Vernachlässigung
Dentale Vernachlässigung
Befragung
§ 4 KKG Beratung
Literaturempfehlungen
Banaschak, S. & Brüning, T. / Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen NRW (2023): Leitfaden Kinderschutz in der Pädiatrischen Praxis (Stand: 07/2023). KKG NRW / Uniklinik Köln.
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen. (2012): Gewalt gegen Kinder und Jugendliche: Erkennen und Handeln – Ärzteleitfaden (2. Aufl.). In Zusammenarbeit mit der Bayerischen Landesärztekammer, dem Institut für Rechtsmedizin der LMU München, dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e. V. und der Techniker Krankenkasse.
Empfehlung: Notfallbegleiter Säuglinge und Kinder
Ansprechpartnerinnen + Kooperationspartner

Kathrin Rudolf
Johannesstraße 2
99084 Erfurt
E-Mail: k.rudolf[at]dksbthueringen.de
Telefon: 0361/653 194-83
Kathleen Schlichter
Mühlhäuser Str. 94-95
99817 Eisenach
E-Mail: schlichter.kathleen[at]stgeorgklinikum.de
Telefon: 03691/698-2610
gefördert und unterstützt durch:
Hier können auch Sie Ihre Veranstaltungen für interessierte Nutzer:innen einsetzen lassen. Senden Sie uns diese gern zu.
