Fachtag Dein Megafon – Was muss gesagt werden?

Mit „Dein Megafon“ hat die ombudschaftliche Arbeit in Thüringen im Januar 2020 ihren Anfang genommen. Mit unserem 2. Fachtag möchten wir mit Ihnen gemeinsam auf die Erfahrungen, Erfolge und Herausforderungen der vergangenen vier Jahre zurückblicken, aber auch nach vorne schauen, denn es gibt noch einiges zu tun:

Seit dem 10.06.2021 ist die Ombudschaft in der Jugendhilfe bundesweit durch den § 9a SGB VIII gesetzlich verankert und die Länder sind nun in der Verantwortung geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, damit junge Menschen und ihre Familien bei Konflikten mit der öffentlichen und freien Jugendhilfe geeignete ombudschaftliche Strukturen vorfinden.

Was bedeutet das für die Jugendhilfelandschaft? Was muss eine fachpolitische Öffentlichkeitsarbeit im Sinne der Bedarfsgerechtigkeit leisten? Wie arbeiten Ombudsstellen im Einzelfall und wie profitiert die Jugendhilfe davon? Was bedeutet das alles für meine Einrichtung?

Auf all diese Fragen möchten wir mit Ihnen und unseren hörenswerten Referent*innen in Fachvorträgen, Workshops und einer Podiumsdiskussion Antworten finden und somit bereits einen kleinen Beitrag zur Weiterentwicklung der Ombudschaft in Thüringen leisten.

Das Programm finden Sie im Flyer. Wenn Sie sich online anmelden, tragen Sie bitte für die Workshops Ihren Erst- und Zweitwunsch ein.

W O R K S H O P S

WS1: Beteiligung schützt! – Ansätze und Reflexion von Beteiligungsprozessen mit Pflegekindern
Anna Kücking, Kompetenzzentrum Pflegekinder ACHTUNG: fällt leider aus

In diesem Workshop wird es um die Bedeutung und die Möglichkeiten der Umsetzung von Beteiligungsprozessen von Pflegekindern auch im Sinne des Kinderschutzes gehen. Dabei werden die besonderen Spezifika von Pflegefamilien wie zum Beispiel die Bedeutung von zwei Familiensystemen und besondere Dynamiken im Hilfeprozess mit einbezogen.

WS2: Rechtliche Fragen und Schwierigkeiten rund um Inobhutnahmen
Benjamin Raabe

In diesem Workshop werden häufige Fragen und Schwierigkeiten rund um Inobhutnahmen beleuchtet. Inobhutnahmen als Krisenintervention stellen Praktiker*innen vor große fachliche Herausforderungen, da dieser Eingriff sehr belastende Auswirkungen auf Kinder und sorgeberechtigte Personen haben kann, wenngleich sie als Schutzmaßnahme gedacht sind. Worauf sollte bei der Durchführung von Inobhutnahmen besser geachtet werden und wie können Kinder und Eltern innerhalb des Prozesses in ihren Rechten gestärkt werden?

WS 3: Wenn ihr mich fragt…! – Beteiligung von jungen Menschen in stationären Jugendhilfeeinrichtungen aus Sicht von Careleaver*innen
Careleaver-Zentrum Thüringen

Die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien ist einer der erklärten Schwerpunkte des in 2021 in Kraft getretenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes. Das SGB VIII verlangt hierbei eine Beratung, Aufklärung und Beteiligung von Adressat*innen in verständlicher, nachvollziehbarer und wahrnehmbarer Form (vgl. L. Pluto: IMPUL!SE 03/2022). Nicht nur im Hinblick auf eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe bedeutet das eine hohe Herausforderung für alle Beteiligten. Careleaver*innen aus Thüringen laden Sie ein zu einem Austausch über ihre Erfahrungen aus der Zeit in der stationären Erziehungshilfe. Wie haben die Kinder und Jugendlichen Beteiligung erlebt? Welche Rechte haben Carereceiver*innen diesbezüglich? Was hätten die Anwesenden gebraucht bzw. sich gewünscht?
Diskutieren Sie mit!

WS 4: Selbstvertretung auf Landesebene als Motor für eine Entwicklung der Jugendhilfe vor Ort
Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V.

Elsa Thurm und Björn Reedmann stellen das Projekt „Landesjugendkonferenz“ des Kinder- und Jugendhilferechtsverein Sachsen e.V. vor, welches jungen Menschen, die in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen leben, im Sinne des § 4a SGBVIII die Möglichkeit bieten soll eine Selbstvertretungsplattform nach ihren Vorstellungen zu bilden. Die Landesjugendkonferenz schafft Räume zum landesweiten Erfahrungsaustausch und zur Bündelung von Interessen junger Menschen um diese beteiligungsorientiert in die qualitative Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe einzubringen.

WS 5: Das InFaBeT – Ein Beratungsangebot für den ASD. Kann Fall-Verstehen einen (neuen) Blick auf junge Menschen mit komplexen Lebens- und Hilfegeschichten eröffnen?
Prof.in Dr.in Vanessa Schnorr, Katholische Hochschule Mainz

Das Interdisziplinäre Fallberatungsteam (InFaBeT) ist ein Beratungsangebot für den ASD in Rheinland-Pfalz und steht den dortigen Jugendämtern seit November 2019 zur Verfügung, um komplexe Lebens- und Hilfegeschichten von Kindern und Jugendlichen zu analysieren und Perspektiven für die weitere Zusammenarbeit zu entwickeln. Im Workshop wird die Mehtode beschrieben und erste Erfahrungen und Rückmeldungen der bisher beteiligten Jugendämter dargestellt.