Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

Der „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ ist sowohl im SGB VIII als auch im Thüringer Schulgesetz verankert.

iese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiter*innen in Kindertagesstätten, Horten, Schulen sowie in der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Neben diesen Trägern sind zudem auch Personen, die beruflichen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben (Ehrenamtliche, Trainer*innen, Pfadfinder …) gefordert, präventive und interventive Strukturen zum Kinderschutz einzuführen.

Die Fortbildung vermittelt Ihnen das notwendige Wissen, um Kindeswohlgefährdung zu erkennen und entsprechend zu handeln. Sie üben Risiken richtig abschätzen, die notwendigen Handlungsschritte einzuleiten und was das Bundeskinderschutzgesetz mit sich bringt.

Wir bieten Ihnen die nächsten Fortbildungen dazu im Frühjahr 2024. Weitere Informationen finden Sie im Flyer.