Kinderschutzkonzepte in Einrichtungen entwickeln

In Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche einen Teil ihrer Lebenszeit verbringen, beginnt der Kinderschutz präventiv mit einem abgestimmten Schutzkonzept.

Das Bundeskinderschutzgesetz zielt auf verbindliche Standards zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen und Implementierung von Verfahren der Beteiligung und Beschwerdemöglichkeiten ab. Einrichtungen, die nach § 45 SGB VIII eine Erlaubnis benötigen, sind vom Gesetzgeber verpflichtet, Schutzkonzepte vorzuweisen. Aber auch andere Vereine, Verbände oder Träger, die mit Kindern arbeiten, sollen Risiken für das Kindeswohl analysieren und Strukturen zu Beteiligung und Beschwerde installieren. 

Wir bieten mit dieser Fortbildung dazu Hintergrundwissen und Methoden, eine beteiligungsorientierte Konzeption zu erstellen. Gern begleiten wir sie darüber hinaus auch im Prozess der Erarbeitung des Konzeptes.