Beteiligung und Beschwerde in der Kita

Mitbestimmung ist ein in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenes Recht. Dieses trifft auf alle Kinder zu. Projekterfahrungen mit der Altersgruppe 10 bis 16 zeigen, dass Mitentscheidung bereits vor dem Schuleintritt erlebbar sein sollte. Bei den Projektteilnehmer*innen hatte sich die Wahrnehmung gefestigt, dass eher Erwachsene für sie entscheiden. Wenn in dieser Altersspanne vor dem Schuleintritt Beteiligung als Lebensmodell etabliert wird, kann sich das Selbstverständnis der Kinder als bedeutsamer Mitentscheider früh festigen. Demokratie bleibt dann kein fremdes und auferlegtes politisches Prinzip sondern wird selbstverständlich (Hansen/Knauer/Sturzenhecker: Partizipation in Kindertageseinrichtungen [2011]; S. 11ff sowie Kapitel 2).

Sowohl der Thüringer Bildungsplan und seit dem 1.1.2018 auch das Thüringer KitaG haben das Thema Beteiligung aufgegriffen und sehen es als unabdingbar den Kindergartenkindern Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren zu ermöglichen.

Sie können am 23.11.2021 den Fortbildungstag zum Thema Beteiligung besuchen und wenn noch gewünscht am Folgetag zu den Beschwerdeverfahren teilnehmen.